Vereinigung der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz des Landes Schleswig-Holstein e.V.

In der Vereinigung der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz des Landes Schleswig-Holstein e.V. haben sich anerkannte Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure organisiert. Zu Ihnen zählen:

  • Prüfingenieure für Standsicherheit
  • Prüfingenieure für Brandschutz

Prüfingenieure sind hoheitlich tätig. Sie erfüllen die gemäß der Schleswig-Holsteinischen Landesbauordnung § 66 notwendige Pflicht zur Prüfung der bautechnischen Nachweise.

Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure helfen durch fachliche Begleitung und Kontrollen, Risiken im Zusammenhang mit der Standsicherheit und dem Brandschutz von Gebäuden zu vermeiden. Sie vermindern Gefahren für Leib und Leben Einzelner, senken ernsthafte gesellschaftliche Risiken und dienen im Ergebnis dem Verbraucherschutz.

Mitglieder in der Vereinigung der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz des Landes Schleswig-Holstein e.V. können alle durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein anerkannten Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz werden.

Kontakt

Vereinigung der Prüfingenieure
für Standsicherheit und Brandschutz
des Landes Schleswig-Holstein e.V.

Vorsitzender:
Dr-Ing. Florian König

Gutenbergring 20
25541 Brunsbüttel

Telefon: +49 4852 5403 0

E-mail: koenig@boeger-jaeckle.de

Prüfingenieure in Schleswig-Holstein

Übersicht aller Prüfingenieure für

  • Standsicherheit (Fachrichtungen Massivbau, Metallbau, Holzbau) und
  • Brandschutz

ELBA Schleswig-Holstein

ELBA Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Bernd Stark

Tel: +49 431 30557 0
Mail: stark@os-ing.de

Schadensverhütung

Die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz des Landes Schleswig-Holstein haben eine Beispielsammlung über Mängel und Fehler zusammengestellt, die im Rahmen der Prüfung und Überwachung aufgedeckt und damit vermieden werden konnten (sog. „Fehlersammlung“). Die Fallbeispiele zeigen, dass die Sicherheit unserer Bauwerke nicht automatisch gegeben ist, sondern dass diese durch eine Zusammenarbeit gut ausgebildeter Planer mit den jeweiligen Prüfingenieuren im Rahmen der bautechnischen Prüfung („Vier-Augen-Prinzip“) gewährleistet wird.

Aktuelles

15.04.2025

Bund und Planerverbände legen Regeln für die Planung und Überwachung von Projekten des Wasserstraßenbaus fest

Sie sollen als gemeinsamer Maßstab für gegenseitiges Vertrauen, Transparenz und für eine faire Vergabe von Planungs- und Überwachungsleistungen dienen.
10.04.2025

Neufassung der Muster-Holzbau-Richtlinie MHolzBauRL

Die neue MHolzBauRL wird in die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen aufgenommen und in den Bundesländern sukzessive eingeführt. In Bayern und Nordrhein-Westfalen ist sie bereits per Beschluss zur Anwendung …
09.04.2025

BVPI-Stellungnahme zur Muster-Schulbau-Richtlinie MSchulBauRL

Der Koordinierungsausschuss Brandschutz (KAB) erarbeitetet detaillierte Vorschläge und Kommentare zur Weiterentwicklung der Muster-Schulbau-Richtlinie MSchulBauRL.

Termine

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