Schadensverhütung
Bekanntermaßen handelt es sich bei der Bauindustrie im Gegensatz zur übrigen Industrie um ein „ambulantes“ Gewerbe, bei dem nahezu jedes Bauwerk ein Unikat darstellt. Anders als z.B. das Industrieprodukt „PkW“ kann dieses Unikat nicht vor der Marktreife viele Tausend Kilometer auf Teststrecken erprobt werden, um Fehler zu eliminieren. Bei Bauwerken hat sich im Gegensatz dazu die Aufstellung von Planungsunterlagen vor Baubeginn und aus gutem Grunde die unabhängige Prüfung derselben seit langem durchgesetzt und das Vier-Augen-Prinzip zur Fehlerminimierung bewährt.
Allen Bestrebungen, das Vier-Augen-Prinzip im Sinne einer vermeintlichen Deregulierung aufzuweichen, sei entgegengehalten, dass dies einen erheblichen Sicherheitsverlust für den Bauherrn/ die Bauherrin zur Folge hätte.
Sowohl die Standsicherheit als auch der vorbeugende Brandschutz werden bei Bauwerken häufig als selbstverständlich und gegeben angesehen. Darin drückt sich eine Art von (Ur-) Vertrauen des Nutzers in sein Bauwerk aus, das ebenso wichtig ist, wie die Sicherstellung anderer Grundbedürfnisse.
Die nachfolgende Beispielsammlung zeigt jedoch, dass dieses Grundvertrauen in die Sicherheit unserer Bauwerke nicht zwangsläufig und automatisch gerechtfertigt ist. Sie ist vielmehr das Resultat der Arbeit gut ausgebildeter Planer und einer vom Prüfingenieur geleisteten Qualitätssicherung, nämlich der Realisierung des Vier-Augen-Prinzips im Rahmen einer unabhängigen Prüfung.
Um die Bedeutung dieses Verfahrens zu unterstreichen, haben die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz des Landes Schleswig-Holstein die nachfolgende Beispielsammlung über Mängel und Fehler zusammengestellt, die im Rahmen der Prüfung und Überwachung aufgedeckt und damit vermieden werden konnten.