Über die vpi-SH

Die Vereinigung der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz des Landes Schleswig-Holstein e.V. ist integriert in die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V. (BVPI, der Dachorganisation der 16 VPI-Landesverbände. Mitglieder sind Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit und für Brandschutz).

In der Landesvereinigung Schleswig-Holstein sind sowohl Prüfingenieure für Standsicherheit als auch Prüfingenieure für Brandschutz organisiert.

Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure helfen durch fachliche Begleitung und Kontrolle, Risiken im Zusammenhang mit der Standsicherheit und dem Brandschutz von Gebäuden zu vermeiden.  Im Sinne der Gefahrenabwehr prüft der Prüfingenieur die bautechnischen Unterlagen (i.d.R. statische Berechnungen und Ausführungspläne) von Bauwerken und überwacht stichprobenartig die Bauausführung. Prüfingenieure vermindern Gefahren für Leib und Leben Einzelner, senken ernsthafte gesellschaftliche Risiken und dienen im Ergebnis dem Verbraucherschutz.

Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure sind qualifizierte Bauingenieure, die im Rahmen eines staatlichen Verfahrens von der Obersten Bauaufsichtsbehörde Schleswig-Holstein anerkannt werden und im Auftrag des Staates die hoheitliche Aufgabe der Risikoprävention erfüllen.

Diese Aufgabe ergibt sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 2, in dem das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit festgeschrieben ist mit der Verpflichtung des Staates zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren, so auch die Abwehr der Gefahren, die von baulichen Anlagen ausgehen können.
Die „Institution“ des Prüfingenieurs ist ein Beispiel angewandter Public Private Partnership, da die Ausführungsverantwortung für die staatliche Gewährleistungsverantwortung präventiven Risikomangements hinsichtlich Standsicherheit und Brandschutz von Gebäuden von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren als privaten Partnern übernommen wird.

Die vpi-SH engagiert sich für die Zusammenarbeit zwischen staatlicher Bauaufsicht und Prüfingenieurwesen und ist Interessensvertretung der Prüfingenieure in Schleswig-Holstein.

Darüber hinaus unterstützt sie die BVPI aktiv bei der Vereinheitlichung der Standards auf der Ebene der Bundesländer und der Mitgestaltung technisch-wissenschaftlicher Grundlagen durch die Mitarbeit in den Fachgremien der BVPI, dem Technischen Koordinierungsausschuss (TKA) und dem Koordinierungsausschuss Brandschutz  (KAB).

Kontakt

Vereinigung der Prüfingenieure
für Standsicherheit und Brandschutz
des Landes Schleswig-Holstein e.V.

Vorsitzender:
Dr-Ing. Florian König

Gutenbergring 20
25541 Brunsbüttel

Telefon: +49 4852 5403 0

E-mail: koenig@boeger-jaeckle.de

Vorstand

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Verbandes. Er trifft alle Maßnahmen und Entscheidungen, die nicht ausdrücklich durch die Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

Vorstand des VPI in Schleswig-Holstein

von links nach rechts:

Dipl.-Ing. Stefan Mohn (Kassenwart)

Dipl.-Ing. Ulf Cornils (Beisitzer)

Dipl.-Ing. Olaf Petersen (Beisitzer)

Dr.-Ing. Joachim Scheele (Beisitzer)

Dr.-Ing. Florian König (1. Vorsitzender)

Dipl.-Ing. Sven Bergmann (2. Vorsitzender))

Ausschüsse

Auf Landesebene dienen der Technische Ausschuss (TA) und der Brandschutztechnische Ausschuss (BTA), an denen sich alle Prüfingenieure beteiligen können, dem fachlichen und organisatorischen Erfahrungsaustausch für die Bereiche Standsicherheitsprüfung und Brandschutz.

Die jeweiligen Leiter unterstützen die Arbeit der technischen Gremien der Bundesvereinigung der Prüfingenieure. Diese behandeln und diskutieren bautechnische und baurechtliche Sachfragen aus der Praxis und veröffentlichen Empfehlungen als Technische Mitteilungen.

Technischer Koordinierungsausschuss TKA

Vertreter der vpi-Schleswig-Holstein

Prof. Dr.-Ing. Angelika Scheel

Koordinierungsausschuss Brandschutz KAB

Vertreter der vpi-Schleswig-Holstein

Dipl.-Ing. Bernd Stark

Historie des Prüfingenieurwesens

Das deutsche Überwachungssystem hat seinen Ursprung in Preußen. Dort hatten zunächst allein die Gemeinden die Verantwortung für die Erteilung von Baugenehmigungen. Sie mussten bei einem Bauantrag die Übereinstimmung mit den vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen wie Nachbarrecht, Wasser- und Abwasserrecht sowie Standsicherheit kontrollieren und das Bauen selbst überwachen.

Die Gemeinden konnten diese Aufgaben ohne Beteiligung von Sonderfachleuten erfüllen, solange einfache Konstruktionen mit bewährten Bauverfahren und mit bewährten Baumaterialien zu bearbeiten waren. Diese Aufgaben wurden von technischen Kräften der Baupolizei wahrgenommen.

Anfang des 20. Jahrhunderts führte das Streben nach größeren Spannweiten, neuen Bauarten und wirtschaftlicheren Bauweisen zu statisch schwierigeren Konstruktionen, bei denen die Standsicherheit nicht mehr nur aus handwerklicher Erfahrung heraus oder mit Hilfe von Faustformeln beurteilt werden konnte, sondern mit wissenschaftlichen Ansätzen.

Im Jahre 1905 lehnte ein Kreisbauinspektor die Prüfung einer statischen Berechnung ab, weil ihm die erforderlichen Kenntnisse fehlten. Diese Entwicklung war der Anstoß für die Einrichtung bzw. Einschaltung besonderer Prüfstellen für die Prüfung von statischen Berechnungen „schwieriger" Bauvorhaben.

Um aber nicht immer mehr Spezialisten für die immer größere Zahl von Sonderkonstruktionen vorhalten zu müssen, und um die umfangreichen Erfahrungen freischaffender, unabhängiger Bauingenieure, zum Wohle der Allgemeinheit zu nutzen, veranlasste der Preußische Minister für Volkswohlfahrt durch Erlass vom 03.12.1926 die Institution der „Prüfingenieure für Baustatik".

Seit dieser Zeit hat sich die Tätigkeit des Prüfingenieurs ständig weiterentwickelt.
1942 wurde erstmals eine einheitliche Regelung von allen Bundesländern übernommen. 1960 wurde die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Baustatik als Interessensvertretung aller Prüfingenieure in Deutschland gegründet, die 1998 in Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik umbenannt wurde. 1999 wurden erstmals Prüfingenieure für Brandschutz bzw. vorbeugenden baulichen Brandschutz in die Vereinigung aufgenommen.

In Schleswig-Holstein haben sich die Prüfingenieure seit 1951 zunächst in einer Landesgruppe zusammengeschlossen, bevor dann schließlich 1965 die Landesvereinigung der Prüfingenieure für Baustatik gegründet wurde.

Leitlinien

Der Prüfingenieur
ist Teil des gesellschaftlichen
präventiven Risikomanagements.

Mitglied in der vpi-S-H werden

Wenn Sie Fragen bezüglich einer Mitgliedschaft haben, wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden der Landesvereinigung.

Kontakt

Vereinigung der Prüfingenieure
für Standsicherheit und Brandschutz
des Landes Schleswig-Holstein e.V.

Vorsitzender:
Dr-Ing. Florian König

Gutenbergring 20
25541 Brunsbüttel

Telefon: +49 4852 5403 0

E-mail: koenig@boeger-jaeckle.de