Qualifikation und Anerkennung
Prüfingenieure sind fachlich hochqualifizierte Bauingenieure oder Architekten (nur Brandschutz), die durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde eine persönliche Anerkennung und Zulassung erhalten.
Die Anerkennung der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz erfolgt in Schleswig-Holstein durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde, das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein.
Die Anerkennung als Prüfingenieur für Standsicherheit in Schleswig-Holstein wird geregelt durch die Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen (PPVO) .
PPVO
Die Anerkennung zum Prüfingenieur erfolgt nach strengen Auswahlkriterien, deren Erfüllung Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind.
Prüfingenieure werden in Schleswig-Holstein anerkannt in den Fachbereichen:
- Standsicherheit
- Brandschutz
Prüfingenieure für Standsicherheit werden in Schleswig-Holstein anerkannt in den Fachrichtungen
- Massivbau
- Metallbau
- Holzbau
Gemäß PPVO (siehe oben) sind unter anderem folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Mindestens zehn Jahre mit der Aufstellung oder Prüfung von Standsicherheitsnachweisen, der technischen Bauleitung oder mit vergleichbaren Tätigkeiten betraut sein, wovon mindestens fünf Jahre auf die Tätigkeit des Aufstellens von Standsicherheitsnachweisen sowie mindestens ein Jahr auf die Tätigkeit der technischen Bauleitung entfallen müssen und höchstens drei Jahre der Zeit einer technischen Bauleitung angerechnet werden dürfen.
- Seit mindestens zwei Jahren als mit der Tragwerksplanung befasste Ingenieurin oder befasster Ingenieur eigenverantwortlich und unabhängig oder als hauptberufliche Hochschullehrerin oder hauptberuflicher Hochschullehrer tätig sein.
Informationen zur Anerkennung, zu Terminen können beim Ministerium (siehe oben) erfragt werden. Zur Unterstützung steht der Vorstand des vpi-SH ebenfalls zur Verfügung.
Für die Verkehrsträger Straße, Wasser und Eisenbahnen sind besondere Regelungen zu beachten. Hier gelten für den Prüfingenieur die Rahmenbedingungen der Verwaltungen der Verkehrsträger.