VPI - Abrechnung
VPI - Abrechnung

Abrechnung der Prüfleistungen

Die Vergütung der Prüfingenieure für Standsicherheit in Schleswig-Holstein ist detailliert geregelt in der:

Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen (PPVO)

Vergütungsregelungen – Teil 6 der PPVO

Die relevanten Paragraphen sind:

  • § 34 Allgemeines: Grundsätze zur Vergütung
  • § 35 Anrechenbare Bauwerte und Bauwerksklassen
  • § 36 Berechnung der Vergütung
  • § 37 Höhe der Gebühren
  • § 38 Gebühren nach Zeitaufwand
  • § 39 Vergütung der Prüfämter für Standsicherheit
  • § 40 Umsatzsteuer und Fälligkeit

Wichtige Eckpunkte:

  • Die Vergütung richtet sich nach dem anrechenbaren Bauwert und der Bauwerksklasse.
  • Für bestimmte Leistungen kann auch nach Zeitaufwand abgerechnet werden (§38).
  • Die Gebühren sind nicht frei verhandelbar, sondern gesetzlich festgelegt.
  • Die Vergütung ist zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen (§ 40).
  • Die Fälligkeit tritt mit Erbringung der Leistung ein.