Die Vergütung der Prüfingenieure für Standsicherheit in Schleswig-Holstein ist detailliert geregelt in der:
Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen (PPVO)
Vergütungsregelungen – Teil 6 der PPVO
Die relevanten Paragraphen sind:
- § 34 Allgemeines: Grundsätze zur Vergütung
- § 35 Anrechenbare Bauwerte und Bauwerksklassen
- § 36 Berechnung der Vergütung
- § 37 Höhe der Gebühren
- § 38 Gebühren nach Zeitaufwand
- § 39 Vergütung der Prüfämter für Standsicherheit
- § 40 Umsatzsteuer und Fälligkeit
Wichtige Eckpunkte:
- Die Vergütung richtet sich nach dem anrechenbaren Bauwert und der Bauwerksklasse.
- Für bestimmte Leistungen kann auch nach Zeitaufwand abgerechnet werden (§38).
- Die Gebühren sind nicht frei verhandelbar, sondern gesetzlich festgelegt.
- Die Vergütung ist zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen (§ 40).
- Die Fälligkeit tritt mit Erbringung der Leistung ein.